Allgemeine Geschäftsbedingungen
Allgemeine Geschäftsbedingungen
§ 1Geltungsbereich
(1) Die vorliegenden Geschäftsbedingungen (AGB) finden Anwendung auf die zwischen den Teilnehmenden und der Unternehmerin Meltem Eryilmaz – Hessler/ Mystic Mermaid - Die Schule für Meerjungfrauen und Meermänner (nachfolgend: “Schwimmschule“) geschlossenen Verträge in ihrer zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gültigen Fassung.
Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende AGB vom Kunden werden nicht Vertragsbestandteil.
Bitte lesen sie diese Bedingungen aufmerksam bevor sie eine Dienstleistung der Schwimmschule in Anspruch nehmen.
(2) Gegenstand des Vertrages ist die Durchführung aller von der Schwimmschule angebotenen und buchbaren Kurse für Kinder und Erwachsene.
§ 2Zustandekommen des Vertrages
(1) Die Darstellung des Kursangebotes auf der Webseite der Schwimmschule stellt kein rechtlich bindendes Angebot, sondern lediglich eine Aufforderung zum Vertragsabschluss dar.
Druckfehler und Irrtümer können nicht ausgeschlossen werden.
(2) Durch die Anmeldung gibt der Kunde ein verbindliches Angebot zur Buchung des entsprechenden Kurses ab.
(a) Die Anmeldung erfolgt nach dem Einreichen des vollständig ausgefüllten Anmeldeformulars.
(b) Für eine wirksame Anmeldung benötigt die Schwimmschule Angaben zu Vor – und Nachnamen, Geburtsdatum, Anschrift und Telefonnummer.
(c) Die Anmeldung kann durch eine natürliche Person nur erfolgen, wenn diese das 18. Lebensjahr vollendet hat.
(d) Die Anmeldungen werden in der Reihenfolge ihres Eingangs berücksichtigt.
(3) Der Buchende erhält von der Schwimmschule eine Anmeldebestätigung in elektronischer Form. Erst mit Bestätigung der Anmeldung seitens der Schwimmschule ist der Vertrag rechtskräftig geschlossen. Er ist in dem Fall auch dann zustande gekommen, wenn die Kursgebühr nicht fristgerecht entrichtet wird.
(4) Mit Anmeldung verpflichtest sich der Teilnehmende, bei Minderjährigen deren gesetzlicher Vertreter, zur Zahlung der Kursgebühr.
(5) Nach Erhalt der Buchungsbestätigung erfolgt (in der Regel) keine weitere Erinnerung.
(6) Die Teilnehmenden erhalten Elektronische Rechnungen per E-Mail.
(7) Verträge können ausschließlich in deutscher Sprache abgeschlossen werden.
§ 3 Voraussetzungen für Kursteilnehmende
(1) Für die Teilnahme an den angebotenen Kursen ist die Beachtung der gesundheitlichen Aspekte (s.§4) eine Voraussetzung.
(2) Folgende Mindestanforderungen gelten für die Teilnahme an den Kursen:
(a) Schnupperkurs, VIP Mermaiding Kurs und Nixengeburtstag: Die Teilnehmenden müssen ein Mindestalter von 6 Jahren haben und mindestens im Besitz des Schwimmabzeichens „Seepferdchen“ sein.
(b) Mermaiding Level 1 :Die Teilnehmenden müssen ein Mindestalter von 8 Jahren haben und mindestens im Besitz des Schwimmabzeichens „Seepferdchen“ sein, sowie längere Schwimmerfahrung haben. Die vorige Teilnahme am Schnuppermermaiding ist ebenfalls Voraussetzung.
(c) Mermaiding Level 2 : Die Teilnehmenden müssen ein Mindestalter von 10 Jahren haben und mindestens im Besitz des Schwimmabzeichens „Bronze“ sein, sowie längere Schwimmerfahrung haben. Die vorige Teilnahme am Mermaiding Level 1 Kurs ist ebenfalls Voraussetzung.
§ 4 gesundheitliche Aspekte
(1) Mit der Anmeldung wird bestätigt, dass sich der Teilnehmende in einer gesunden Verfassung befindet. Eventuelle gesundheitliche Risiken sind vorab mit einem Arzt abzuklären. Etwaige körperliche Einschränkungen des Teilnehmenden sind der Schwimmschule vor Kursbeginn mitzuteilen. Auf Verlangen der Schwimmschule hin, ist dieser ein entsprechendes ärztliches Attest vorzulegen.
(2) Muss die Kurseinheit durch den Teilnehmenden aus gesundheitlichen Gründen abgebrochen werden, besteht kein Anspruch auf Erstattung der Kursgebühr.
(3) Die Schwimmschule ist berechtigt jederzeit vom Vertrag zurück zu treten, wenn der Teilnehmende nicht die für das Kursprogramm erforderliche Gesundheit aufweist.
(4) Bei einer ansteckenden Erkrankung ist die Teilnahme an den Kursen untersagt.
(5) Die Teilnehmenden sind verpflichtet, die Schwimmschule vor Beginn der Kurseinheit, auf eventuelle Allergien gegen Materialien, wie Kinderschminke, Kosmetik, Latex o.ä. sowie Nahrungsmittel hinzuweisen. Die Schwimmschule ist nicht verantwortlich für auftretende Allergien.
§ 5 Vertragsdauer, Kündigung
(1) Bei Verträgen über mehrere Kurseinheiten ist die Dauer des Vertrages auf die jeweils gebuchte Anzahl der Kurseinheiten beschränkt. Wird die jeweilige Anzahl der Kurseinheiten nicht im Rahmen der angegebenen Laufzeit ausgeschöpft, verfallen die restlichen Kurseinheiten nach Ablauf der Laufzeit automatisch.
(2) Eine Kündigung des Vertrages nach Beginn eines Kurses ist nicht möglich.
(3) Eine Kündigung des Vertrages bedarf der Schriftform. Sie resultiert insbesondere nicht automatisch aus der „Nichtbezahlung“ der Kursgebühr.
(4) Das Ausfallen oder die Verlegung einzelner Kurseinheiten berechtigen nicht zu einer außerordentlichen Kündigung des Vertrages.
§ 6 Nichterscheinen oder Krankheit des Teilnehmenden
(1) Erscheint der Teilnehmende nicht, besteht unabhängig vom Verschulden des Teilnehmenden kein Anspruch auf Rückerstattung der Gebühr.
(2) Ein Anspruch auf Nachholen versäumter Stunden besteht ebenfalls nicht.
§ 7 Rücktrittsrecht für Neukunden
Neukunden können - unabhängig von einem etwaigen Widerrufsrecht – bis spätestens 14 Tage nach Vertragsabschluss ohne die Angabe von Gründen vom Vertrag zurücktreten.
(1) Der Rücktritt muss gegenüber der Schwimmschule schriftlich oder elektronisch erklärt werden.
(2) Nach wirksamem Rücktritt fallen nur die Gebühren für die bereits geleisteten Kurseinheiten an.
§ 8 Stornierung
(1) Bei der Stornierung eines Teilnehmenden innerhalb von 14 Tage vor dem geplanten Kurs behalten wir 25 % des Buchungsbetrags ein.
(2) Stornierungen innerhalb von 2 Tagen vor dem geplanten Kurs sind nicht möglich und die Schwimmschule behält den Gesamtbetrag ein.
(3) Sollte durch höhere Gewalt der Kurs nicht stattfinden können, kann der Teilnehmende einen Ersatztermin vereinbaren. Der Kurs wird dann zu einem späteren Zeitpunkt ohne Zusatzkosten durchgeführt. Alternativ kann der Teilnehmende auf den Ersatztermin verzichten. In diesem Fall werden 75 % der Buchungsgebühr erstattet.
§ 9 Preise und Zahlungsbedingungen
(1) Die Preise für unsere Kunden richten sich nach der aktuellen Preisliste. Diese entnehmen sie bitte unserer Webseite.
(2) Die Kursgebühr ist in voller Höhe bei Anmeldung über eine unserer Zahlungsmöglichkeiten zu bezahlen. Sollte die Zahlung der gesamten Gebühr nicht rechtzeitig erfolgen, behält sich der Anbieter das Recht auf Rücktritt vom Vertrag vor.
(3) Die Dauer jeder Kurseinheit ist der Homepage www.mysticmermaid.de zu entnehmen.
§ 10 allgemeine Verhaltensregeln
(1) Die Hausordnung der besuchten Schwimmbäder, sowie die Regelung der Schwimmschule sind zu beachten.
(2) Fotoaufnahmen sind nur nach schriftlicher Genehmigung und Unterzeichnung entsprechender Dokumente erlaubt.
(3) Teilnehmende haben den Anweisungen des Kursleiters Folge zu leisten. Dies gilt ebenso für die Begleitpersonen eines minderjährigen Kursteilnehmenden.
(4) Es ist von der Begleitperson insbesondere darauf zu achten, dass die Kinder erst das Becken betreten, wenn sie der Übungsleiter dazu auffordert. Aktivitäten am Beckenrand vor und nach der Schwimmeinheit sind untersagt, da diese den Ablauf des laufenden Unterrichts stören und die Schwimmschule hierfür keine Haftung übernimmt.
(5) Die Schwimmschule bittet die Begleitperson im zugewiesenen Wartebereich im Bad Platz zu nehmen und zu tragen.
(6) Bei groben Verstößen gegen allgemein verbindliche Verhaltensregeln können Teilnehmende sowie deren Begleitperson ohne Ersatzansprüche vom Kurs ausgeschlossen werden.
(7) Teilnehmende und ihre Begleitperson sind dazu verpflichtet für Ordnung und Sauberkeit in den Umkleidekabinen Sorge zu tragen.
§ 11 organisatorische Hinweise
(1) Es besteht kein Anspruch darauf, dass ein Kurs durch eine bestimmte Kursleiterin bzw. einen bestimmten Kursleiter durchgeführt wird. Die Schwimmschule behält sich vor, im Falle einer Verhinderung auch kurzfristig die Kursleitung zu ersetzen.
(2) Die Schwimmschule behält sich vor, Kurse oder Kurseinheiten in folgenden Fällen abzusagen oder diese zu verlegen:
(a) Ausfall der Kursleitung und Unmöglichkeit des Ersatzes
(b) Schließung der Bäder aufgrund von technischer Störung, höherer Gewalt oder unvorhersehbarer Ereignisse.
(c) Nichterreichung der Mindestteilnehmerzahl
(3) Um in einem eventuellen Folgekurs den gleichen Termin (Wochentag und Uhrzeit) gewährleisten zu können, bittet die Schwimmschule um frühzeitige Anmeldung für den Folgekurs. Ansprüche auf einen Platz im Folgekurs bestehen nicht.
(4) Unsere Meerjungfrauenkurse werden grundsätzlich in öffentlichen Schwimmbädern durchgeführt. Je nach Schwimmbad finden diese im Nichtschwimmerbecken oder Schwimmerbecken statt. Die Kurse finden grundsätzlich in Hallenbädern statt.
(5) Die Schwimmschule behält sich vor, den Veranstaltungsort zu ändern, sofern dies aus organisatorischen oder anderen wichtigen Gründen erforderlich ist. In diesem Fall steht dem Kunden ein Kündigungsrecht vom Vertrag zu, welches innerhalb von einer Woche ab Bekanntgabe des geänderten Ortes und vor Veranstaltungsbeginn ausgeübt werden kann. Unter Veranstaltungsort versteht sich eine Adressänderung des Veranstaltungsortes, nicht jedoch Änderungen wie beispielsweise das Verlegen von einem Wasserbecken in ein anderes innerhalb des gleichen Schwimmbades.
(6) Die Inhalte der Kurse sind nicht bindend. Das Kursprogramm kann, wenn nötig, den Gegebenheiten des Veranstaltungsortes, einer unvorhergesehenen Situation, sowie der Bedürfnisse und Wünsche der Teilnehmenden im Vorfeld oder nach Ermessen der Schwimmschule während des Kurses angepasst werden. Ausgefallene oder ersetzte Aktivitäten im Rahmen der gebuchten Gesamtzeit, können nicht nachträglich erstattet werden.
§ 12 Schaden und Schadensersatz
Sollten Schäden an unseren Materialien, Kostümen oder Räumlichkeiten entstehen, die durch die Teilnehmenden oder deren Begleitpersonen entstanden sind, so kommen diese für die Reparatur oder den Ersatz auf. Die Teilnehmenden werden auf den entstandenen Schaden vor Ort hingewiesen. Wir bitten den Verursacher, diesen Schaden zu dokumentieren und der Versicherung bei Bedarf anzuzeigen.
§ 13 Haftung
(1) Die Teilnahme an Kursen erfolgt grundsätzlich auf eigenes Risiko des Teilnehmenden. Gleiches gilt für alle Begleitpersonen. Die Schwimmschule übernimmt keinerlei Haftung für Sach-, Personen- und/oder Vermögensschäden, die durch die Anwendung der gezeigten Übungen oder durch Selbstüberschätzung entstehen.
(2) Die Schwimmschule haftet nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Ferner haftet sie für die fahrlässige Verletzung von Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht, deren Verletzung die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf. Im letztgenannten Fall haften sie jedoch nur für den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden. Gleiches gilt für Pflichtverletzungen von Erfüllungsgehilfen.
(3) Die Schwimmschule haftet nicht für Verletzungen die während des Kurses entstehen.
(4) Die Schwimmschule verfügt über eine angemessene Betriebshaftpflichtversicherung.
(5) Die Versicherung der Schwimmschule besteht erst ab dem Betreten des Schwimmbeckens, im Rahmen des Kurses (Kursbeginn) und endet mit dem Verlassen dieses am Kurs-Ende. Das Betreten des Schwimmbeckens ist erst ab Erlaubnis der Kursleitung gestattet.
(6) Für Verletzungen und Unfällen sowie Schäden an Einrichtungsgegenständen des Schwimmbades vor Beginn und nach Ende der Kurse übernimmt die Schwimmschule keine Haftung. Dies gilt ebenfalls für den Verlust von Garderobe und mitgebrachten Gegenständen.
(7) Die Aufsichtspflicht der Kursleitung beginnt ebenfalls erst mit Kursbeginn und endet bei Kurs-Ende. Daher sind Kinder und Jugendliche so lange zu beaufsichtigen, bis sie von der Kursleitung in Empfang genommen werden.
§ 14 Film- und Fotoaufnahmen
(1) Film- und Fotoaufnahmen die durch die Schwimmschule gemacht werden, sind Eigentum der Schwimmschule.
(2) Das Filmen und/oder Fotografieren während eines Kurses bedarf der Zustimmung aller Teilnehmenden und des jeweiligen Veranstaltungsortes.
§ 15 Erfolgsgarantie
Es wird keine Garantie für den Erfolg des jeweiligen Kurses übernommen. Es wird keine Haftung für das Nichterreichen des Kurszieles übernommen. Der Kursteilnehmende ist in erster Linie selbst für seinen Erfolg verantwortlich.
§ 16 Datenschutz/Zuordnung der Teilnehmenden
(1) Die personenbezogenen Daten des Kunden und der Teilnehmenden werden von der Schwimmschule ausschließlich zum Zweck der Vertragserfüllung gespeichert und verwendet. Dies bezieht sich insbesondere auch auf die für die Anmeldung erforderlichen Informationen.
(2) Alle Einzelheiten zum Datenschutz können der Datenschutzerklärung entnommen werden (Datenschutzerklärung)
(3) Die Schwimmschule ist verpflichtet, über alles im Zusammenhang mit der Erfüllung des Vertrages bekannt gewordenen Informationen des Kunden Stillschweigen zu bewahren. Dies gilt auch nach der Beendigung des Vertragsverhältnisses.
(4) Die Schwimmschule erhebt im Rahmen der Abwicklung von Verträgen Daten des Kunden. Er beachtet dabei insbesondere die Vorschriften des Bundesdatenschutzgesetzes und des Telemediengesetzes. Ohne Einwilligung des Kunden wird die Schwimmschule Bestands- und Nutzungsdaten des Kunden nur erheben, verarbeiten oder nutzen, soweit dies für die Abwicklung des Vertragsverhältnisses und für die Inanspruchnahme und Abrechnung von Telemedien erforderlich ist.
(5) Ohne die Einwilligung der Teilnehmenden bzw. der Erziehungsberechtigten wird die Schwimmschule die Daten der Teilnehmenden nicht für Zwecke der Werbung, Markt- oder Meinungsforschung nutzen.
§ 17 Schlussbestimmungen
(1) Sollten einzelne Bestimmungen dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen und sonstiger Vereinbarungen Vertragsparteien ganz oder teilweise nichtig oder unwirksam sein oder werden, bzw. die Parteivereinbarungen einen Formfehler oder eine Lücke enthalten, bleibt die Rechtswirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. Anstelle der unwirksamen oder nichtigen Bestimmungen tritt das entsprechende Gesetzesrecht.
(2) Soweit der Kunde bei Abschluss des Vertrages seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland hatten und entweder zum Zeitpunkt der Klageerhebung durch die Schwimmschule aus Deutschland verlegt hat oder sein Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort zu diesem Zeitpunkt unbekannt ist, ist Gerichtsstand für alle Streitigkeiten der Sitz der Schwimmschule.
(3) Auf Verträge zwischen der Schwimmschule und den Teilnehmenden findet das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts sowie des internationalen Privatrechts Anwendung.
